Rechtsgrundlage für den Bau von Windparks

Die wichtigste Rechtsgrundlage für den Bau des Windparks ist das „Wind-an-Land-Gesetz“. Dieses Bundesgesetz wurde noch durch die Ampel-Regierung von SPD, Grünen und FDP beschlossen.

CSU und Freie Wähler haben dieses Windkraft-Gesetz im Bundesrat gebilligt und keinen Einspruch dagegen erhoben.

Das Gesetz schreibt vor, dass bis 2032 1,8% der Landesfläche zur Bebauung mit Windenergieanlagen bereitgestellt werden müssen. Der Freistaat Bayern hat dafür sein Landesentwicklungsprogramm aktualisiert. Dieses sieht jetzt einen massiven Zubau von Windenergieanlagen vor – auch in unserer Region